Inkrafttreten des neuen Forstgesetzes

Ab dem 20. Oktober treten die neuen Vorschriften in Kraft, die das Forstgesetz regeln werden, das unter anderem den Zugang zum Berg mit Kraftfahrzeugen regelt.
Es ist paradox, dass in einer Zeit tiefgreifender Erneuerung im Offroad-Motorradbereich, in der sich neue Marken ausbreiten und mehr Modelle als je zuvor auf dem Markt angeboten werden, auch die Verfolgung des Amateurs historische Höchststände erreicht.
Liebhaber des Motorrads verlangen keine radikale Befreiung des Zugangs, sondern einen geregelten Zugang, der es uns ermöglicht, das Motorrad und die Berge zu genießen, immer im Rahmen des Respekts und des gesunden Menschenverstands seitens des Benutzers.
Bei Trialworld arbeiten wir an diesem Aspekt durch unsere Trial School, die zwei monatliche Veranstaltungen organisiert, die zuvor von den Umwelt- und lokalen Behörden genehmigt wurden, damit alle Fans das Trial in einem Rahmen der Kameradschaft und des Trainings genießen können.

WIE WIRKT SICH DAS NEUE FORSTGESETZ AUF UNS AUS?

Für Kfz-Nutzer ändert sich nicht wirklich viel, aber es gibt zwei Punkte, die man beachten sollte:
1º – Strafen, grundsätzlich gilt das Fahren außerhalb der auf der Karte des nationalen Straßennetzes angegebenen Straßen als geringfügiges Vergehen (Geldbußen von 100 bis 1.000 €)
2. Er räumt jeder Gemeinschaft die Möglichkeit ein, den Verkehr von Kraftfahrzeugen auf andere Straßen auszudehnen.
Zusammenfassung der Rechtsvorschriften:
121/000128 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes 43/2003 vom 21. November 2003 über die Forstwirtschaft.

KAPITEL V

Zugang zu den Bergen»
Sechsundsechzig. Art. 54a lautet:
„Artikel 54a. Öffentlicher Zugang.

  1. Der öffentliche Zugang zu den Wäldern wird von den öffentlichen Verwaltungen geregelt

Kompetent.

  1. Die Autonomen Gemeinschaften legen die Bedingungen fest, unter denen Kraftfahrzeuge auf Waldwegen außerhalb des Straßennetzes und durch Waldgebiete außerhalb der bestehenden Straßen zu diesem Zweck fahren dürfen.
  1. Auf keinen Fall darf der Verkehr in den Wegerechten für die agroforstliche Bewirtschaftung und die Überwachungs- und Brandbekämpfungsarbeiten der zuständigen öffentlichen Verwaltungen eingeschränkt werden.
  1. Der Zugang von Personen, die nicht an der Überwachung, dem Löschen und der Verwaltung beteiligt sind, kann in den in Artikel 48 genannten Bereichen mit hoher Brandgefahr eingeschränkt werden, wenn die Brandgefahr dies erfordert, und dies ist in sichtbarer Weise öffentlich zu machen.“

Vierundsiebzig. Die Buchstaben a, c und c werden neu gefasst. g), h), j), k), l), n), o) und p)

  1. k) Durchreise oder Aufenthalt auf Straßen oder Waldgebieten, in denen ein ausdrückliches Verbot besteht

in diesem Sinne oder unter Verstoß gegen die diesbezüglichen Bedingungen sowie der Verkehr von Kraftfahrzeugen, die Gelände außerhalb von Straßen, Wegen, Wegen oder einer zu diesem Zweck genutzten Infrastruktur durchqueren, es sei denn, dies ist ausdrücklich genehmigt.

  1. Zu den geringfügigen Verstößen gehören:
  1. a) Die in den Absätzen a) bis n) / In unserem Fall K / des vorstehenden Artikels genannten Straftaten, wenn die Tatsachen, die die Verletzung darstellen, dem Wald keinen Schaden zugefügt haben oder wenn im Falle eines Schadens Wiederbeschaffungskosten von weniger als 10.000 Euro verursacht werden oder die Frist für seine Reparatur oder Wiederherstellung sechs Monate nicht überschreitet.

Artikel 74 Höhe der Strafen.
Die in diesem Titel beschriebenen Straftaten werden mit folgenden Geldbußen geahndet:

  1. a) Bagatelldelikte von 100 € bis 1.000 €.

Quelle: AMVER

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